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Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Strategische Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht persönlich zur Seite – mit einer passgenauen Verteidigungsstrategie, die auf Ihre unternehmerischen Interessen ausgerichtet ist.

Jetzt beraten lassen

Verfahrensführung mit Weitblick

Jeder Fall erfordert ein eigenes taktisches Konzept. Mein Ziel: rechtliche Risiken begrenzen, wirtschaftliche Interessen wahren und Reputationsschäden vorbeugen.

Schneller Termin –binnen 24 Stunden

Innerhalb eines Tages erhalten Sie ein vertrauliches Erstgespräch – in der Kanzlei am Kurfürstendamm oder per Videocall/Telefon.

10+ Jahre Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht

Langjährige Verteidigungspraxis in komplexen Ermittlungs- und Hauptverfahren.

Bundesweit im Einsatz

Ob Durchsuchung, Arrest oder Vorladung – Ich bin für Sie bundesweit verfügbar.

Fachkompetenz im Wirtschaftsstrafrecht

Zertifizierte Qualifikation und tiefgehende Praxiskenntnis in strafrechtlichen Verfahren gegen Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber.

Rechtsgebiete

Als spezialisierte Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht berate und verteidige ich Mandanten in ausgewählten strafrechtlichen Kernbereichen – mit strategischem Fokus, langjähriger Erfahrung und persönlichem Einsatz.

Wirtschaftsstrafrecht

Im Zentrum meiner Tätigkeit steht das Wirtschaftsstrafrecht. Ich vertrete Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber in allen relevanten Teilbereichen.

Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafrecht

Insolvenzstrafrecht

Korruptionsstrafrecht

Arbeitsstrafrecht (§ 266a StGB)

Medizinstrafrecht

Verteidigung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, MVZ-Trägern und Klinikleitungen bei berufsbezogenen Vorwürfen wie Abrechnungsbetrug, Korruptionsdelikten oder fehlerhafter Verordnungspraxis.

Zum Medizinstrafrecht

Betrug und Untreue

Beratung bei Vorwürfen des Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (z. B. im Zusammenhang mit Corona-Hilfen) und der Untreue (§ 266 StGB) – mit Fokus auf wirtschaftliche Zusammenhänge.

Mehr zu Betrug und Untreue

Geldwäsche

Verteidigung in Ermittlungs- und Hauptverfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB n. F.) – auch in Verbindung mit Steuerhinterziehung, Betrug oder unternehmensnahen Strukturen.

Mehr zu Geldwäsche erfahren

So läuft Ihre Verteidigung ab

Ich arbeite nach einem strukturierten Vorgehen, das sich in der Praxis bewährt hat – von der ersten Einschätzung bis zur Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden.

1

Bekanntgabe des Verfahrens/Durchsuchung oder Arrestbeschluss

Oft startet ein Verfahren überraschend – mit einer Haus- oder Firmendurchsuchung oder einem Arrestbeschluss. In dieser Phase geht es darum, Ruhe zu bewahren, keine vorschnellen Aussagen zu machen und sofort anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen.

2

Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen durch und sichert Beweise. Schon hier entscheidet sich vieles: Ich beantrage frühzeitig Akteneinsicht und analysiere die Vorwürfe, um eine tragfähige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

3

Zwischenverfahren

Nach Abschluss der Ermittlungen prüft das Gericht, ob Anklage erhoben wird. Ich setze mich mit einem Verteidigungsschriftsatz für Sie ein und stelle – wenn möglich – einen Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens. Ziel: die Einstellung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung.

4

Hauptverhandlung

Kommt es dennoch zur Hauptverhandlung, vertrete ich Sie strategisch und zielgerichtet. Ich steuere Kommunikation und Argumentation so, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt bleiben. Dabei plane ich jeden Schritt im Voraus.

5

Urteil

Fällt ein Urteil, prüfe ich sofort die Erfolgsaussichten einer Berufung oder Revision. Oft lassen sich durch Rechtsmittel Urteile korrigieren oder mildern.

6

Rechtskraft

Erst wenn alle Instanzen ausgeschöpft sind oder keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, wird ein Urteil rechtskräftig. Bis dahin kämpfe ich für Ihre Interessen – mit dem klaren Ziel, Ihre persönliche und wirtschaftliche Zukunft zu schützen.

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Soforthilfe bei Durchsuchung oder Vermögensarrest

Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Kontosperrungen treffen Unternehmer und Praxisinhaber oft ohne Vorwarnung. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt: keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand, keine unüberlegten Reaktionen.

Ich bin kurzfristig erreichbar und übernehme sofort – mit dem Ziel, Schäden zu begrenzen, Maßnahmen zu prüfen und Ihre Handlungsfähigkeit zu sichern.

Soforthilfe bei Durchsuchung

Was Sie jetzt tun sollten:

  • Bewahren Sie Ruhe – leisten Sie keinen Widerstand.
  • Treffen Sie keine Aussagen – auch nicht informell.
  • Verlangen Sie unverzüglich Kontakt zu einem Anwalt.
  • Lassen Sie Maßnahmen (z. B. Beschlagnahme oder Arrest) rechtlich prüfen.
Strafverteidigung mit klarem Fokus

Über Rechtsanwalt Felix Haug

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und berate Unternehmer, Geschäftsführer und Praxisinhaber in strafrechtlichen Ausnahmesituationen – mit dem Ziel, frühzeitig die Kontrolle zurückzugewinnen, Risiken zu begrenzen und Reputationsschäden zu vermeiden.

Seit über zehn Jahren bin ich im Strafrecht tätig – davon mehr als sechs Jahre als ausschließlich auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Anwalt in eigener Kanzlei. Ich bin davon überzeugt: Strafverteidigung beginnt nicht im Gerichtssaal, sondern mit einer fundierten Analyse, einer durchdachten Strategie – und dem Vertrauen, dass Ihr Fall bei mir in guten Händen ist.

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Ratgeber – Klarheit im Wirtschaftsstrafrecht

In meinem Ratgeber teile ich, was Mandanten wirklich weiterbringt: Einordnungen zu aktuellen Ermittlungswellen, Hinweise zu typischen Fehlern im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden und strategische Empfehlungen für Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber in sensiblen Situationen.

Erste Hilfe für Unternehmen im Strafverfahren

Wenn Staatsanwaltschaft und Polizei im Unternehmen erscheinen, zählt jede Minute. Der Leitfaden zeigt, wie Sie bei Durchsuchung, Vorladung oder Vermögensarrest sofort richtig reagieren und wer im Unternehmen strafrechtlich verantwortlich ist.

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MVZ-Betrug nach BGH 2020 – Verteidigungsstrategien: Das wegweisende Urteil und seine Folgen für die Praxis

Das BGH-Urteil 5 StR 558/19 hat den MVZ-Abrechnungsbetrug neu definiert: Formale Gründungsfehler können auch bei korrekt erbrachten Leistungen zum Betrug führen. Entscheidend ist die tatsächliche Kontrolle im MVZ – nicht der Gesellschaftsvertrag. Der Beitrag erklärt, wann ein Strohmann vorliegt und wie sich Betreiber effektiv verteidigen können.

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Feststellungserklärung und ESt-Erklärung: BGH zementiert strikte Tatmehrheit bei Steuerhinterziehung

Der BGH hat entschieden: Wer in Feststellungs- und Einkommensteuererklärung falsche Angaben macht, begeht zwei getrennte Taten. Die Trennung wirkt sich auf Verjährung, Selbstanzeige und Strafzumessung massiv aus. Für die Praxis bedeutet das neue Risiken – und neue Verteidigungsansätze.

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Zum Ratgeber

FAQ zum Wirtschaftsstrafrecht & Verteidigung

Hier finden Sie fundierte Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mandanten.

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