
Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Strategische Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht persönlich zur Seite – mit einer passgenauen Verteidigungsstrategie, die auf Ihre unternehmerischen Interessen ausgerichtet ist.
Verfahrensführung mit Weitblick
Jeder Fall erfordert ein eigenes taktisches Konzept. Mein Ziel: rechtliche Risiken begrenzen, wirtschaftliche Interessen wahren und Reputationsschäden vorbeugen.
Schneller Termin –binnen 24 Stunden
Innerhalb eines Tages erhalten Sie ein vertrauliches Erstgespräch – in der Kanzlei am Kurfürstendamm oder per Videocall/Telefon.
10+ Jahre Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht
Langjährige Verteidigungspraxis in komplexen Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Bundesweit im Einsatz
Ob Durchsuchung, Arrest oder Vorladung – Ich bin für Sie bundesweit verfügbar.
Fachkompetenz im Wirtschaftsstrafrecht
Zertifizierte Qualifikation und tiefgehende Praxiskenntnis in strafrechtlichen Verfahren gegen Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber.
Rechtsgebiete
Als spezialisierte Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht berate und verteidige ich Mandanten in ausgewählten strafrechtlichen Kernbereichen – mit strategischem Fokus, langjähriger Erfahrung und persönlichem Einsatz.
Wirtschaftsstrafrecht
Im Zentrum meiner Tätigkeit steht das Wirtschaftsstrafrecht. Ich vertrete Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber in allen relevanten Teilbereichen.
Steuerstrafrecht
Insolvenzstrafrecht
Korruptionsstrafrecht
Arbeitsstrafrecht (§ 266a StGB)
Medizinstrafrecht
Verteidigung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, MVZ-Trägern und Klinikleitungen bei berufsbezogenen Vorwürfen wie Abrechnungsbetrug, Korruptionsdelikten oder fehlerhafter Verordnungspraxis.
Betrug und Untreue
Beratung bei Vorwürfen des Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (z. B. im Zusammenhang mit Corona-Hilfen) und der Untreue (§ 266 StGB) – mit Fokus auf wirtschaftliche Zusammenhänge.
Geldwäsche
Verteidigung in Ermittlungs- und Hauptverfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB n. F.) – auch in Verbindung mit Steuerhinterziehung, Betrug oder unternehmensnahen Strukturen.
So läuft Ihre Verteidigung ab
Ich arbeite nach einem strukturierten Vorgehen, das sich in der Praxis bewährt hat – von der ersten Einschätzung bis zur Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Bekanntgabe des Verfahrens/Durchsuchung oder Arrestbeschluss
Oft startet ein Verfahren überraschend – mit einer Haus- oder Firmendurchsuchung oder einem Arrestbeschluss. In dieser Phase geht es darum, Ruhe zu bewahren, keine vorschnellen Aussagen zu machen und sofort anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen.

Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen durch und sichert Beweise. Schon hier entscheidet sich vieles: Ich beantrage frühzeitig Akteneinsicht und analysiere die Vorwürfe, um eine tragfähige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Zwischenverfahren
Nach Abschluss der Ermittlungen prüft das Gericht, ob Anklage erhoben wird. Ich setze mich mit einem Verteidigungsschriftsatz für Sie ein und stelle – wenn möglich – einen Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens. Ziel: die Einstellung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung.

Hauptverhandlung
Kommt es dennoch zur Hauptverhandlung, vertrete ich Sie strategisch und zielgerichtet. Ich steuere Kommunikation und Argumentation so, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt bleiben. Dabei plane ich jeden Schritt im Voraus.

Urteil
Fällt ein Urteil, prüfe ich sofort die Erfolgsaussichten einer Berufung oder Revision. Oft lassen sich durch Rechtsmittel Urteile korrigieren oder mildern.

Rechtskraft
Erst wenn alle Instanzen ausgeschöpft sind oder keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, wird ein Urteil rechtskräftig. Bis dahin kämpfe ich für Ihre Interessen – mit dem klaren Ziel, Ihre persönliche und wirtschaftliche Zukunft zu schützen.

Soforthilfe bei Durchsuchung oder Vermögensarrest
Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Kontosperrungen treffen Unternehmer und Praxisinhaber oft ohne Vorwarnung. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt: keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand, keine unüberlegten Reaktionen.
Ich bin kurzfristig erreichbar und übernehme sofort – mit dem Ziel, Schäden zu begrenzen, Maßnahmen zu prüfen und Ihre Handlungsfähigkeit zu sichern.
Was Sie jetzt tun sollten:
- Bewahren Sie Ruhe – leisten Sie keinen Widerstand.
- Treffen Sie keine Aussagen – auch nicht informell.
- Verlangen Sie unverzüglich Kontakt zu einem Anwalt.
- Lassen Sie Maßnahmen (z. B. Beschlagnahme oder Arrest) rechtlich prüfen.


Über Rechtsanwalt Felix Haug
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und berate Unternehmer, Geschäftsführer und Praxisinhaber in strafrechtlichen Ausnahmesituationen – mit dem Ziel, frühzeitig die Kontrolle zurückzugewinnen, Risiken zu begrenzen und Reputationsschäden zu vermeiden.
Seit über zehn Jahren bin ich im Strafrecht tätig – davon mehr als sechs Jahre als ausschließlich auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Anwalt in eigener Kanzlei. Ich bin davon überzeugt: Strafverteidigung beginnt nicht im Gerichtssaal, sondern mit einer fundierten Analyse, einer durchdachten Strategie – und dem Vertrauen, dass Ihr Fall bei mir in guten Händen ist.
Ratgeber – Klarheit im Wirtschaftsstrafrecht
In meinem Ratgeber teile ich, was Mandanten wirklich weiterbringt: Einordnungen zu aktuellen Ermittlungswellen, Hinweise zu typischen Fehlern im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden und strategische Empfehlungen für Geschäftsführer, Unternehmer und Praxisinhaber in sensiblen Situationen.

Erste Hilfe für Unternehmen im Strafverfahren
Wenn Staatsanwaltschaft und Polizei im Unternehmen erscheinen, zählt jede Minute. Der Leitfaden zeigt, wie Sie bei Durchsuchung, Vorladung oder Vermögensarrest sofort richtig reagieren und wer im Unternehmen strafrechtlich verantwortlich ist.

MVZ-Betrug nach BGH 2020 – Verteidigungsstrategien: Das wegweisende Urteil und seine Folgen für die Praxis
Das BGH-Urteil 5 StR 558/19 hat den MVZ-Abrechnungsbetrug neu definiert: Formale Gründungsfehler können auch bei korrekt erbrachten Leistungen zum Betrug führen. Entscheidend ist die tatsächliche Kontrolle im MVZ – nicht der Gesellschaftsvertrag. Der Beitrag erklärt, wann ein Strohmann vorliegt und wie sich Betreiber effektiv verteidigen können.

Feststellungserklärung und ESt-Erklärung: BGH zementiert strikte Tatmehrheit bei Steuerhinterziehung
Der BGH hat entschieden: Wer in Feststellungs- und Einkommensteuererklärung falsche Angaben macht, begeht zwei getrennte Taten. Die Trennung wirkt sich auf Verjährung, Selbstanzeige und Strafzumessung massiv aus. Für die Praxis bedeutet das neue Risiken – und neue Verteidigungsansätze.
FAQ zum Wirtschaftsstrafrecht & Verteidigung
Hier finden Sie fundierte Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mandanten.
Wann sollte ich einen Experten für Wirtschaftsstrafrecht einschalten?
Sobald Ermittlungsbehörden anklopfen – sei es durch Vorladung, Durchsuchung oder Vermögensarrest – ist der frühzeitige Beistand eines spezialisierten Verteidigers entscheidend, um das Verfahren oft schon im Ermittlungsstadium zu stoppen.
Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung im Unternehmen?
Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache, lassen Sie sich den Beschluss zeigen, widersprechen Sie der Sicherstellung und rufen Sie sofort Ihren Strafverteidiger.
Was bedeutet „Vermögensarrest“ und was kann ich sofort tun?
Der dingliche Arrest friert Konten und Vermögen schon bei bloßem Tatverdacht ein und bedroht die Liquidität Ihres Unternehmens. Unverzüglich Beschwerde einlegen, Härtefall- oder Teilfreigabeanträge prüfen und alle Geschäftsschäden dokumentieren
Muss ich einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter folgen?
Nein. Eine polizeiliche Vorladung darf ohne Angabe von Gründen ignoriert werden, es sei denn, sie basiert ausdrücklich auf einem Auftrag der Staatsanwaltschaft (§ 163 Abs. 3 StPO).
Welche Kosten muss ich für Ihre Verteidigung kalkulieren?
Die Kanzlei rechnet transparent nach Stundensatz (350 €/h) oder individuell vereinbarter Pauschale ab; Vorschüsse sind üblich
Was passiert, wenn ich ohne Anwalt eine Aussage mache?
Vorschnelle Äußerungen ohne Akteneinsicht sind der häufigste Fehler und können die Verteidigung erheblich erschweren – Schweigen schützt.
Wie lange kann ein Ermittlungsverfahren dauern?
Maßnahmen wie ein Vermögensarrest können bis zum rechtskräftigen Abschluss bestehen bleiben – mitunter Jahre; je früher die Verteidigung eingreift, desto kürzer das Verfahren
Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?
Ja. Geschäftsführer haften strafrechtlich sowohl für eigenes Tun als auch für Aufsichts- und Compliance-Pflichtverletzungen.
Warum ist Akteneinsicht so wichtig?
Ohne vollständige Kenntnis der Ermittlungsakten kann keine tragfähige Strategie entwickelt werden; Akteneinsicht ist daher der erste Schritt jeder effektiven Verteidigung
Übernehmen Sie bundesweite Mandate und kurzfristige Notfälle?
Ja. Die Kanzlei verteidigt Mandanten bundesweit – bei Durchsuchungen, Arrest oder Vorladung auch innerhalb weniger Stunden vor Ort.
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